Was ist eine Übersetzung?

Unter Übersetzung versteht man eine „schriftliche” Übersetzung eines Ausgangstextes (in der Quellsprache verfasst) in einen Zieltext (Ziesprache). Nicht zu verwechseln mit dem Dolmetschen, also der „mündlichen” Übersetzung des Gesprochenen. Unter Übersetzung verstehen wir eine textverarbeitende und keine textreproduzierende Tätigkeit. Der Textrezipient der Zielgruppe ist der Wegweiser für alle makro- und mikrotechnischen Schritte des Übersetzungsprozesses. Das passiert mit Ihrem Text bei Polnisch Translation in drei Schritten:

Analyse des Ausgangstextes

  • Lesen und Verstehen
  • Makrostrategie (Textstruktur, Stilebene, Textfunktion, Zielgruppe)
  • Terminologie und Referenzmaterial festlegen
  • zeitlichen Rahmen festlegen
  • Übersetzerteam zusammenstellen (Großprojekte)
  • Rücksprachen mit dem Auftraggeber

Transfer

  • Recherche
  • Mikrostrategie
  • Produktion des Zieltextes (Rohübersetzung)
  • Erste Korrektur (Inhalt, terminologische Korrektheit und Konsistenz, kulturspezifische Elemente)

Endkontrolle des Zieltextes

  • Lesen und Verstehen
  • Zweite Korrektur (extern): Grammatik, Stil, Sprachkonventionen der Zielsprache und Zielkultur
  • Vollständigkeit
  • Layout und Typographie

Beglaubigte Übersetzung:

Ämter und Behörden verlangen in der Regel amtlich beglaubigte Übersetzungen, um eine verbindliche, wortgetreue Wiedergabe der Originaldokumente zu gewährleisten. Frau Agata Szymanowska-Liebeck ist gerichtlich ermächtigt, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Übersetzungen zu bestätigen und diese zu beglaubigen. In Deutschland muss das Layout der zu übersetzenden Urkunde in der Übersetzung beibehalten werden.

Bitte schicken Sie uns Ihre Urkunden vorab per E-Mail an kontakt@polnischtranslation.de  Eine wichtige Information für Sie: Das Original der Urkunde muss anschließend per Post nachgeschickt werden, damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung in der Beglaubigungsklausel bestätigt werden kann. Das Original wird abschließend auf alle Unterschriften, Stempel, Wasserzeichen und Aufdrücke geprüft, weil alle diese Angaben in einer beglaubigten Übersetzung mit der fremdsprachlichen Vorlage übereinstimmen müssen. Besitzen Sie kein Original und die Übersetzung wird anhand einer Kopie (beglaubigt oder unbeglaubigt) gefertigt, wird ein entsprechender Hinweis in der Beglaubigungsklausel formuliert.

Beispiele von Unterlagen die häufig beglaubigt übersetzt werden:

  • Ärztliches Attest
  • Apostille
  • Ausweispapiere
  • Bescheinigungen aller Art für die Behörden
  • Diplom
  • Führerschein
  • Führungszeugnis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Medizinisches Gutachten / medizinischer Befund
  • Satzung
  • Sterbeurkunde
  • Unterlagen einer Adoption
  • Verträge (zur Vorlage bei Banken, Behörden)
  • Abschlusszeugnis
  • Ehefähigkeitszeugnis

u.v.m.

Für alle Fragen stehe ich Ihnen telefonisch zur Verfügung. Sie erreichen mich unter der Festnetznummer +49 (0)6652 182 037 oder unter +49 (0) 152 5619 5308